(1) verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.(2) ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(3) trägt zur Förderung des Gemeinwohls unserer Stadt bei.
(4) bietet hilfsbereiten älteren Menschen die Möglichkeit einer aktiven Lebensgestaltung zum Wohle der Gesellschaft.